Kein echtes Unternehmen - Schulprojekt
Der Bauherr plante die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garten, Terrasse und Carport.
Vor Beginn der Bauarbeiten sollte geprüft werden, ob das Bauvorhaben entsprechend der Vorgaben des Bebauungsplans zulässig ist.
Zusätzlich wurden mögliche Einschränkungen, die optimale Ausrichtung des Gebäudes sowie der voraussichtliche Bauablauf untersucht
Zur Bewertung des Bauvorhabens wurde der Bebauungsplan Nr. 667„Lange Straße II“ analysiert.
Der Bebauungsplan legt fest, welche Gebäudearten zulässig sind und welche baulichen Vorgaben eingehalten werden müssen.
Besonders relevant waren dabei:
die Art der baulichen Nutzung
die Grundflächenzahl (GRZ)
die zulässige Anzahl der Vollgeschosse
die festgelegten Baugrenzen
Die Analyse zeigte, dass das Grundstück grundsätzlich für die geplante Wohnbebauung geeignet ist.
Im nächsten Schritt wurde das Grundstück hinsichtlich Größe, Lage und Nutzungsmöglichkeiten untersucht.
Dabei wurden die Grundstücksgrenzen, Baugrenzen sowie mögliche Bauflächen ausgewertet.
Anhand der Grundflächenzahl konnte die maximal zulässige Gebäudegröße bestimmt werden.
Zusätzlich wurde geprüft, welche Bereiche sich besonders gut für Garten- und Aufenthaltsflächen eignen.
Im nächsten Schritt wurde das Grundstück hinsichtlich Größe, Lage und Nutzungsmöglichkeiten untersucht.
Dabei wurden die Grundstücksgrenzen, Baugrenzen sowie mögliche Bauflächen ausgewertet.
Anhand der Grundflächenzahl konnte die maximal zulässige Gebäudegröße bestimmt werden.
Zusätzlich wurde geprüft, welche Bereiche sich besonders gut für Garten- und Aufenthaltsflächen eignen.
Die vorgeschlagene Gebäudeposition berücksichtigt sowohl die Baugrenzen als auch die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks.
Das Gebäude wurde so angeordnet, dass:
ausreichend Abstand zu den Grundstücksgrenzen eingehalten wird
eine gute Nutzung des Gartens möglich bleibt
die Terrasse optimal zur Sonne ausgerichtet ist
die Privatsphäre der Bewohner berücksichtigt wird
Durch die gewählte Position entsteht eine funktionale und wirtschaftliche Nutzung der Grundstücksfläche.
Die Terrasse wurde im südwestlichen Bereich des Grundstücks vorgesehen, um eine möglichst hohe Sonneneinstrahlung zu erreichen.
Der Garten befindet sich überwiegend auf der sonnigen Seite des Grundstücks und bietet dadurch gute Nutzungsmöglichkeiten für Freizeit und Erholung.
Gleichzeitig sorgt die Positionierung des Gebäudes für eine geschützte und private Außenfläche.
Geplant war ein Einfamilienhaus mit:
einer Grundfläche von 180 m²
zwei Vollgeschossen
einem Carport
Die Prüfung ergab, dass das Bauvorhaben unter Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplans grundsätzlich zulässig ist.
Alle wesentlichen Anforderungen hinsichtlich:
Gebäudegröße
Nutzung
Baugrenzen
Geschossanzahl
konnten eingehalten werden.
Der Bau eines Einfamilienhauses erfolgt in mehreren aufeinander aufbauenden Bauphasen.
Die wichtigsten Bauabschnitte sind:
Planung und Genehmigung
Erdarbeiten
Fundament und Bodenplatte
Rohbau
Dachkonstruktion
Haustechnik
Innenausbau
Fertigstellung
Die einzelnen Bauphasen sind zeitlich voneinander abhängig und müssen in der richtigen Reihenfolge durchgeführt werden.
Für das Bauprojekt wurde ein vereinfachter Bauzeitenplan erstellt.
Die geschätzte Gesamtbauzeit beträgt mehrere Monate und hängt unter anderem von Wetterbedingungen, Materialverfügbarkeit und den einzelnen Gewerken ab.
Besonders zeitintensive Bauphasen sind:
Rohbau
Dachkonstruktion
Innenausbau
Der Bauzeitenplan ermöglicht eine strukturierte Koordination aller Arbeiten.
Die durchgeführten Untersuchungen zeigen, dass das geplante Bauvorhaben im Wohngebiet Hummel grundsätzlich realisierbar ist.
Das Grundstück bietet gute Voraussetzungen für:
eine wirtschaftliche Bebauung
eine funktionale Grundstücksnutzung
eine sonnige Terrassen- und Gartengestaltung
Unter Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplans wird die Umsetzung des Bauvorhabens aus fachlicher Sicht empfohlen.