Kein echtes Unternehmen - Schulprojekt
Der Bebauungsplan bildet die rechtliche Grundlage für die Bebauung eines Grundstücks. Er legt fest, welche Nutzung auf einem Grundstück erlaubt ist und welche baulichen Vorgaben eingehalten werden müssen.
Dadurch wird sichergestellt, dass neue Gebäude in das bestehende Wohngebiet passen und ausreichend Abstand zu Nachbargrundstücken eingehalten wird.
Im Bebauungsplan wurden insbesondere folgende Angaben untersucht:
Das Grundstück befindet sich in einem Wohngebiet. Dadurch ist die Errichtung eines Einfamilienhauses grundsätzlich zulässig.
Die GRZ gibt an, wie viel Prozent des Grundstücks überbaut werden dürfen. Dadurch wird verhindert, dass Grundstücke vollständig bebaut werden.
In diesem Fall ist die GRZ 0,4.
Der Bebauungsplan legt fest, wie viele Vollgeschosse, also Geschosse, die gemäß der Niedersächsischen Bauordnung eine Höhe von mindestens 2,20 m über mehr als zwei Drittel ihrer Grundfläche aufweisen, maximal zulässig sind. Nach bebauungsplan sind es 2 im Wohngebiet Hummel.
Die GFZ gibt an, wie groß die gesamte Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche sein darf. Dadurch wird geregelt, wie intensiv ein Grundstück bebaut werden darf. In diesem Fall ist die GFZ 0,8
Die Baugrenzen bestimmen den Bereich, in dem das Gebäude errichtet werden darf. Im Bebauungsplan ist sie auf 3m von der Grundstücksgrenze festgelegt
Die Untersuchung des Bebauungsplans zeigte, dass das geplante Bauvorhaben grundsätzlich mit den geltenden Vorschriften vereinbar ist.