Kein echtes Unternehmen - Schulprojekt
Der Bauherr plante:
ein Einfamilienhaus
zwei Vollgeschosse
eine Grundfläche von 180 m²
ein Carport
Die Planung wurde mit den Vorgaben des Bebauungsplans verglichen.
Untersucht wurden insbesondere:
zulässige Gebäudegröße
Einhaltung der Baugrenzen
Anzahl der Vollgeschosse
zulässige Nutzung des Grundstücks
Die Prüfung ergab, dass das Bauvorhaben grundsätzlich umgesetzt werden kann. Die wichtigsten Anforderungen des Bebauungsplans, wie GRZ, GFZ, Anzahl der Vollgeschosse, etc. werden eingehalten.
Dadurch bestehen aus planungsrechtlicher Sicht keine wesentlichen Hindernisse für die Umsetzung und es sind keine Anpassungen erforderlich.